NRS-Kodex

Der NRS-Kodex definiert die freiwilligen Grundsätze des Nachrichten Redaktionsnetzwerks Spanien (NRS). Er dient als Orientierung für Nachrichtenportale, Redaktionen und Medienprojekte, die sich zu Transparenz, Unabhängigkeit und verantwortungsvoller Berichterstattung bekennen.

Grundprinzip:

Vertrauen entsteht durch Transparenz, redaktionelle Verantwortung und nachvollziehbare Standards.

1. Transparenz

Mitglieder des NRS legen wesentliche Informationen über Betreiber, Redaktion, Verantwortlichkeiten und Kontaktmöglichkeiten nachvollziehbar offen. Leser sollen erkennen können, wer hinter einem Nachrichtenangebot steht.

2. Redaktionelle Unabhängigkeit

Redaktionelle Entscheidungen dürfen nicht durch politische, wirtschaftliche oder persönliche Interessen beeinflusst werden. Werbliche Inhalte und redaktionelle Inhalte sind klar voneinander zu trennen.

3. Sorgfalt und Quellenprüfung

Informationen sollen vor Veröffentlichung mit der nach den Umständen gebotenen journalistischen Sorgfalt geprüft werden. Unbestätigte Informationen, Gerüchte oder Vermutungen sind als solche kenntlich zu machen. Die journalistische Sorgfaltspflicht gilt als grundlegender Maßstab verantwortungsvoller Berichterstattung.

4. Trennung von Nachricht und Meinung

Nachrichten, Kommentare, Meinungsbeiträge und Werbung sollen für Leser eindeutig unterscheidbar sein. Persönliche Bewertungen dürfen nicht als Tatsachen dargestellt werden.

5. Korrekturen und Aktualisierungen

Fehlerhafte Informationen sollen nach Kenntnisnahme zeitnah korrigiert oder aktualisiert werden. Transparente Korrekturen stärken die Glaubwürdigkeit eines Nachrichtenangebots.

6. Schutz der Persönlichkeitsrechte

Die Würde und die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen sind zu respektieren. Eine identifizierende Berichterstattung darf nur erfolgen, wenn ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht.

7. Schutz vor Diskriminierung

Berichterstattung darf Menschen nicht aufgrund von Herkunft, Nationalität, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder vergleichbaren Merkmalen diskriminieren.

8. Unschuldsvermutung

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Verdachtsberichterstattung muss als solche erkennbar sein.

9. Transparenz bei KI-Inhalten

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Erstellung, Bearbeitung oder Übersetzung redaktioneller Inhalte soll offengelegt werden, sofern dies für das Verständnis oder die Einordnung relevant ist. Verantwortlich bleibt stets die veröffentlichende Redaktion.

10. Verantwortung gegenüber Lesern

Nachrichtenangebote tragen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Veröffentlichungen. Sensationsorientierte Darstellungen, bewusste Irreführung, manipulative Überschriften oder die Verzerrung von Fakten widersprechen den Grundsätzen des NRS.

11. Kennzeichnung von Werbung

Bezahlte Inhalte, Sponsoring, Affiliate-Inhalte, Pressemitteilungen oder sonstige werbliche Veröffentlichungen sollen transparent gekennzeichnet werden.

12. Freiwillige Selbstverpflichtung

Der NRS-Kodex stellt eine freiwillige Selbstverpflichtung dar. Das NRS ist keine staatliche Stelle und keine behördliche Zertifizierungsorganisation. Das NRS-Vertrauenssiegel dient als Hinweis auf die freiwillige Anerkennung dieser Grundsätze.

NRS – Nachrichten Redaktionsnetzwerk Spanien

Transparenz • Unabhängigkeit • Verantwortung